Lehre
Lehre im Familienrecht
Übersicht über Lehrveranstaltungen im Familienrecht und deren Einordnung in den Schwerpunktbereich
Familienrecht an der Uni Göttingen
Familienrecht im Schwerpunkt 3
Der Schwerpunktbereich 3 „Zivilrecht und Zivilrechtspflege“ dient der Vertiefung auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilverfahrensrechts und bereitet daher in besonderem Maße auf die spätere berufliche Tätigkeit im Bereich des – nationalen wie europäischen - Zivilrechts vor.
Die Juristische Fakultät in Göttingen bietet im Rahmen dieses Schwerpunktbereichs die deutschlandweit einzigartige Möglichkeit einer Vertiefung im Familien- und Erbrecht und / oder in der Rechtsgestaltung und Rechtsdurchsetzung.
Das deutsche Recht bildet den Kern des Schwerpunktbereichs. Darüber hinaus berücksichtigt er die gestiegene Bedeutung der Rechtsberatung und -gestaltung sowie der außergerichtlichen Parteivertretung und Konfliktvermeidung im anwaltlichen Berufsfeld. Auch das deutsche Zivil- und Zivilverfahrensrecht gerät immer stärker unter den Einfluss des europäischen und internationalen Rechts. Deshalb werden sowohl das sich herausbildende europäische Zivil- und Zivilverfahrensrecht als auch rechtsvergleichend die Entwicklungen im Ausland mit einbezogen.
Im Rahmen der Vertiefung im Familien- und Erbrecht liegt der Fokus auf dem nationalen materiellen Familien- (und Erbrecht) sowie den familiengerichtlichen Verfahren und der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dazu kommen internationale Bezüge im Europäischen Familienrecht, dem Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht sowie der Rechtsvergleichung und Überschneidungen zum Medizinrecht mit Schwerpunkt Zivil- und Familienrecht.
Deutsches Familienrecht
Nationales Familienrecht, Privatrecht und Privatrechtsgeschichte
ZPO & FamFG
Nationales Verfahrensrecht, Verfahren in Familiensachen und freiwillige Gerichtsbarkeit
Europäisches Familienrecht
Internationales Familienrecht
IPR & IZVR
Internationes Privat- und Zivilverfahrensrecht
Rechtsvergleichung
Vergleich der verschiedenen Systeme
Medizinrecht
Schwerpunkt Zivilrecht / Familienrecht
Lehrveranstaltungen im Familienrecht
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Deutsches Familienrecht
- Nationales Familienrecht, Privatrecht und Privatrechtsgeschichte
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ZPO & FamFG
- Nationales Verfahrensrecht, Verfahren in Familiensachen und freiwillige Gerichtsbarkeit
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Europäisches Familienrecht
- Internationales Familienrecht
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IPR & IZVR
- Internationes Privat- und Zivilverfahrensrecht
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Rechtsvergleichung
- Vergleich der verschiedenen Systeme
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Medizinrecht
- Schwerpunkt Zivilrecht / Familienrecht
Grundzüge des Familienrechts
Typ: Vorlesung (Grundstudium)
Semester: Wintersemester
Inhalt der Vorlesung ist der familienrechtliche Pflichtstoff für die erste Prüfung. Umfasst sind hiervon die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, die Beendigung der Ehe, das eheliche Güterrecht, das Unterhaltsrecht, die Verwandtschaft, die nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, die Abstammung und die elterliche Sorge.
Vertiefung Familien- und Erbrecht
Typ: Vorlesung (Schwerpunkt)
Semester: Wintersemester
Die Vorlesung vertieft die für das Pflichtfach erforderlichen Kenntnisse im Familien- und Erbrecht. Hierbei wird insbesondere auf das Ehe- Kindschafts- und Betreuungsrecht sowie auf die gesetzliche und testamentarische Erbfolge in ihren Einzelheiten eingegangen.
Kolloquium zu aktuellen Entwicklungen im Familienrecht
Typ: Kolloquium (Schwerpunkt)
Semester: Wintersemester
Thematisch behandelt das Kolloquium hochaktuelle Fragen des Familienrechts, wie beispielsweise die rechtliche Elternschaft nach Kinderwunschbehandlung (Samenspende, Co-Mutterschaft, Leihmutterschaft) oder die rechtliche Behandlung unterschiedlicher Betreuungsmodelle nach Trennung und Scheidung. Die Veranstaltung dient gleichzeitig dazu, zentrale Fähigkeiten für das Verfassen von Seminararbeiten und das Halten von Vorträgen zu vermitteln. Das Anfertigen und gemeinsame Diskutieren von eigenen (kurzen) Texten und die Präsentation von Kurzvorträgen bzw. Statements bietet die Möglichkeit, sich im geschützten Raum der Kleingruppe auf das Schwerpunktstudium vorzubereiten.
Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
Typ: Vorlesung (Schwerpunkt)
Semester: Wintersemester
Die Veranstaltung behandelt die Entwicklung des Privatrechts seit der Rezeption des gelehrten Rechts in Deutschland (einschließlich der Folgen für die frühneuzeitliche Rechtspflege), die Verwissenschaftlichung des Rechts als gesamteuropäisches Phänomen, die Veränderungen durch die Naturrechtskodifikationen und die Historische Rechtsschule sowie die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte des BGB. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Familien- und Erbrechtsgeschichte.
Juristische Zeitgeschichte (Kolloquium)
Typ: Kolloquium (Schwerpunkt)
Semester: Sommersemester
Das Kolloquium beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Kontinuitäten und Zäsuren anhand der Systembrüche 1933, 1945 und 1990: Wie erfolgte die „Nazifizierung“ deutscher Juristen nach 1933 und wie ihre Entnazifizierung nach 1945? Welche Spuren hat der NS-Muttermythos im Recht der BRD trotz postulierter Gleichberechtigung der Geschlechter hinterlassen? Wie entwickelte sich das Familienrecht im deutsch-deutschen Vergleich? Ein Schwerpunkt liegt auf familienrechtlichen Themen.